Prüfung von Kammerbetrieben der IHKs

Auf Einladung von Frau Dr. Sobania – zuständige Referatsleiterin für IT-Sicherheit bei der DIHK – wurde am 29.3.2022 IHK-Verantwortlichen einzelner Kammern das Projekt INSPECTION vorgestellt. Für die Kammern besteht das Interesse, Mitgliedsbetriebe frühzeitig auf ein Hacking hinzuweisen. Für das Forschungsprojekt besteht das Interesse gezielt und nutzbringend Hackingfälle zu finden und Betroffene informieren zu können.

Herr Feist von der mindUp Web + Intelligence GmbH stellte dabei die technischen Aspekte dar: Im Rahmen des Projekts INSPECTION können dabei die bekannten Webseiten der Mitgliedsbetriebe durch die im Forschungsprojekt entwickelte Detektionssoftware geprüft werden. Zum Einsatz kommen dabei verschiedene Prüfschritte, die speziell für diesen Anwendungsfall entwickelt werden: Während normalerweise direkt Suchmaschinenergebnisse überwacht und dort auffällige Resultate von Webseiten erkannt werden, ist für diesen Anwendungsfall notwendig, die KI basierten Erkennungsmechanismen speziell auf eine Webseite zu richten. Aus früheren Anwendungen für verschiedene Handwerkskammern ist dabei schon bekannt, dass auch andere Formen des Missbrauchs wie z.B. Kommentar-Spam zu erkennen sind. Als Nebenprodukt fallen auch ganz triviale aber datenschutzrechtlich relevante Punkte an, wie die Information, welcher Prozentsatz der Betriebe allgemeine Sicherheitsstandards wie das https-Protokoll im Einsatz haben.

Frau Anne Hennig, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe SECUSO, präsentierte die Möglichkeiten, wie in einem solchen Fall betroffene Webseitenbetreiber effektiv angesprochen werden können. Hierbei können die Kammerverantwortlichen für IT-Sicherheit unterstützen, denn gerade die Stelle, die eine solche Warnung weitergibt, ist sehr wichtig, um beim Betroffenen plausibel zu wirken.

Auf Interesse seitens der Sicherheitsberater der IHKs stieß dabei auch, dass im Rahmen des Projekts auch Präventionsmaterialien zur „Awareness“ bei möglichen Betroffenen für die Betriebe erarbeitet werden.

Die Verantwortlichen der einzelnen IHKs prüfen nun inwieweit Webseitendaten der Betriebe zur Verfügung stehen und Prozesse zur Information Betroffener aufgebaut werden können. Erste IHKs konnten direkt eine Datenlieferung zusagen.